Ein Wohnungswechsel ist meistens mit einigem Aufwand verbunden. Wir unterstützen Sie dabei gerne mit unserer Expertise und haben Ihnen hier die wichtigsten Fragen und Antworten rund ums erfolgreiche Zügeln aufgelistet.
Unser Angebot wird laufend aktualisiert und vermietete Wohnungen erscheinen nicht mehr im Internet. Unter Umständen kann aber der Vermietungsprozess bei einer Wohnung, die noch in den Suchergebnissen erscheint, schon weit fortgeschritten sein.
Als Faustregel gilt, dass der Mietzins einschliesslich Nebenkosten nicht mehr als 30% Ihres Bruttoeinkommens betragen darf.
Um sich für eines unserer Mietobjekte zu bewerben, bitten wir Sie, uns ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular zusammen mit den folgenden Unterlagen zukommen zu lassen:
Sämtliche eingereichten Unterlagen werden bei einer Absage vernichtet. Ihre Angaben werden nicht gespeichert.
Als Standard gilt: Sie überweisen vor Mietbeginn die Mietkaution auf ein von Menini Immobilien AG eröffnetes Konto bei der BKB, das auf Sie lautet. Nach Abschluss des Mietvertrags senden wir Ihnen die Angaben für die Überweisung zu.
Falls Sie eine Kautionsversicherung in Anspruch nehmen möchten, können Sie uns vor der Erstellung des Mietvertrags informieren und wir prüfen gerne, ob wir die von Ihnen gewünschte Variante akzeptieren können.
Der komplette Betrag der Mietzinskaution gemäss Ihrem Mietvertrag muss bis spätestens zum Mietbeginn bzw. der Schlüsselübergabe des Mietobjektes einbezahlt werden. Ist die Mietzinskaution nicht vollständig einbezahlt, erhalten Sie keine Schlüssel zum Mietobjekt.
Kleintiere wie Hamster, Kanarienvögel, Zierfische oder dergleichen dürfen ohne Bewilligung gehalten werden, solange sich die Anzahl der Tiere in den üblichen Grenzen hält. Für das Halten grösserer Haustiere (Katzen, Hasen, Hunde, Papageien, Reptilien usw.) ist zuvor eine schriftliche Bewilligung des Vermieters einzuholen. Bitte teilen Sie uns auf dem Anmeldeformular mit, welche Haustiere Sie mitbringen.
Kündigungstermine und -fristen sind individuell geregelt. Bitte sehen Sie in Ihrem Mietvertrag nach oder kontaktieren Sie uns bei Fragen.
Die Rückgabe des Mietobjekts erfolgt bis spätestens mittags 12 Uhr des letzten Tages des Monats, auf dessen Ende gekündigt worden ist. Fällt der Rückgabetermin auf einen Samstag, Sonntag oder staatlich anerkannten Feiertag, hat die Rückgabe am darauffolgenden Werktag bis spätestens 12 Uhr zu erfolgen. Der Samstag wird einem Sonn- oder staatlich anerkannten Feiertag gleichgestellt.
Küche, Badezimmer und Toilette sind sauber zu reinigen, die Filtermatte im Dampfabzug zu ersetzen, die Böden aufzuwischen und textile Bodenbeläge zu saugen. Küchen- und Einbauschränke sollen vollständig geräumt, in ordentlichem Zustand und feucht aufgewischt sein. Nebenräume wie Keller, Estrich, Garage, Abstellplatz usw. sind zu wischen. Spinnweben sind zu entfernen.
Nach Mietende wird anlässlich der Abnahme des Mietobjektes festgestellt, ob allfällige Arbeiten z.B. aufgrund einer übermässigen Abnutzung zu Ihren Lasten ausgeführt werden müssen. Ist dies der Fall, werden die Arbeiten beauftragt und die Schlussabrechnung kann erst nach Rechnungsstellung durch die ausführenden Unternehmer erstellt werden. Sind keine Instandstellungsarbeiten zu Ihren Lasten notwendig, wird die Mietzinskaution umgehend nach der Rückgabe des Mietobjektes freigegeben.
Werte wie Genauigkeit und Zuverlässigkeit haben bei uns einen hohen Stellenwert. Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns