Umzug geplant?

Ein Wohnungswechsel ist meistens mit einigem Aufwand verbunden. Wir unterstützen Sie dabei gerne mit unserer Expertise und haben Ihnen hier die wichtigsten Fragen und Antworten rund ums erfolgreiche Zügeln aufgelistet.

Häufige Fragen beim Wohnungswechsel

Ich habe eine Wohnung im Internet gesehen, ist sie noch frei?

Unser Angebot wird laufend aktualisiert und vermietete Wohnungen erscheinen nicht mehr im Internet. Unter Umständen kann aber der Vermietungsprozess bei einer Wohnung, die noch in den Suchergebnissen erscheint, schon weit fortgeschritten sein.

Kann ich mir die Wohnung leisten?

Als Faustregel gilt, dass der Mietzins einschliesslich Nebenkosten nicht mehr als 30% Ihres Bruttoeinkommens betragen darf.

Welche Unterlagen braucht es für eine Wohnungsbewerbung?

Um sich für eines unserer Mietobjekte zu bewerben, bitten wir Sie, uns ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular zusammen mit den folgenden Unterlagen zukommen zu lassen:

  • Aktueller (nicht älter als zwei Monate) Betreibungsregisterauszug über die letzten drei Jahre.
  • Kopie Pass oder Identitätskarte (CH-Bürger/innen)
  • Kopie Aufenthaltsbewilligung (andere Nationalitäten)

Sämtliche eingereichten Unterlagen werden bei einer Absage vernichtet. Ihre Angaben werden nicht gespeichert.

Welche Möglichkeit habe ich, die Mietkaution zu hinterlegen?

Als Standard gilt: Sie überweisen vor Mietbeginn die Mietkaution auf ein von Menini Immobilien AG  eröffnetes Konto bei der BKB, das auf Sie lautet. Nach Abschluss des Mietvertrags senden wir Ihnen die Angaben für die Überweisung zu.

Falls Sie eine Kautionsversicherung in Anspruch nehmen möchten, können Sie uns vor der Erstellung des Mietvertrags informieren und wir prüfen gerne, ob wir die von Ihnen gewünschte Variante akzeptieren können.

Bis wann muss ich die Mietzinskaution einbezahlen?

Der komplette Betrag der Mietzinskaution gemäss Ihrem Mietvertrag muss bis spätestens zum Mietbeginn bzw. der Schlüsselübergabe des Mietobjektes einbezahlt werden. Ist die Mietzinskaution nicht vollständig einbezahlt, erhalten Sie keine Schlüssel zum Mietobjekt.

Darf ich in der Wohnung Haustiere halten?

Kleintiere wie Hamster, Kanarienvögel, Zierfische oder dergleichen dürfen ohne Bewilligung gehalten werden, solange sich die Anzahl der Tiere in den üblichen Grenzen hält. Für das Halten grösserer Haustiere (Katzen, Hasen, Hunde, Papageien, Reptilien usw.) ist zuvor eine schriftliche Bewilligung des Vermieters einzuholen. Bitte teilen Sie uns auf dem Anmeldeformular mit, welche Haustiere Sie mitbringen.

Wann kann ich meine Wohnung kündigen?

Kündigungstermine und -fristen sind individuell geregelt. Bitte sehen Sie in Ihrem Mietvertrag nach oder kontaktieren Sie uns bei Fragen.

Wann muss ich die Wohnung zurückgeben?

Die Rückgabe des Mietobjekts erfolgt bis spätestens mittags 12 Uhr des letzten Tages des Monats, auf dessen Ende gekündigt worden ist. Fällt der Rückgabetermin auf einen Samstag, Sonntag oder staatlich anerkannten Feiertag, hat die Rückgabe am darauffolgenden Werktag bis spätestens 12 Uhr zu erfolgen. Der Samstag wird einem Sonn- oder staatlich anerkannten Feiertag gleichgestellt.

Was bedeutet, die Wohnung in normal gereinigtem, sogenannt besenreinem Zustand abzugeben?

Küche, Badezimmer und Toilette sind sauber zu reinigen, die Filtermatte im Dampfabzug zu ersetzen, die Böden aufzuwischen und textile Bodenbeläge zu saugen. Küchen- und Einbauschränke sollen vollständig geräumt, in ordentlichem Zustand und feucht aufgewischt sein. Nebenräume wie Keller, Estrich, Garage, Abstellplatz usw. sind zu wischen. Spinnweben sind zu entfernen.

Wann erhalte ich die Mietzinskaution nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück?

Nach Mietende wird anlässlich der Abnahme des Mietobjektes festgestellt, ob allfällige Arbeiten z.B. aufgrund einer übermässigen Abnutzung zu Ihren Lasten ausgeführt werden müssen. Ist dies der Fall, werden die Arbeiten beauftragt und die Schlussabrechnung kann erst nach Rechnungsstellung durch die ausführenden Unternehmer erstellt werden. Sind keine Instandstellungsarbeiten zu Ihren Lasten notwendig, wird die Mietzinskaution umgehend nach der Rückgabe des Mietobjektes freigegeben.

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