Eine Reparatur in der Wohnung ist notwendig. Wie gehe ich vor?

Bitte setzen Sie sich direkt telefonisch oder per E-Mail (wenn möglich mit einem Foto des Mangels) mit uns in Verbindung. Beachten Sie bitte, dass alle sogenannten kleinen Reparaturen, die sich in der Grössenordnung bis maximal CHF 150 inkl. Mehrwertsteuer belaufen, immer zu Lasten der betroffenen Mieterinnen und Mieter gehen, sofern es zur Behebung des Mangels keines Fachmannes bedarf.

80 Jahre

Verwaltung verpflichtet

Werte wie Genauigkeit und Zuverlässigkeit haben bei uns einen hohen Stellenwert. Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns