Wichtige Informationen für unsere Mieter-/innen

Unsere Mieterinnen und Mieter sind uns wichtig! Deshalb möchten wir Ihnen das Leben so einfach wie möglich machen und haben Ihnen hier nützliche Informationen und Dokumente rund ums Thema Wohnen zusammengetragen.

Häufige Fragen zu Ihrem Mietverhältnis

Eine Reparatur in der Wohnung ist notwendig. Wie gehe ich vor?

Bitte setzen Sie sich direkt telefonisch oder per E-Mail (wenn möglich mit einem Foto des Mangels) mit uns in Verbindung. Beachten Sie bitte, dass alle sogenannten kleinen Reparaturen, die sich in der Grössenordnung bis maximal CHF 150 inkl. Mehrwertsteuer belaufen, immer zu Lasten der betroffenen Mieterinnen und Mieter gehen, sofern es zur Behebung des Mangels keines Fachmannes bedarf.

Meine Nachbarn halten sich aus meiner Sicht nicht an die Hausordnung. Was kann ich dagegen unternehmen?

Suchen Sie bitte immer zuerst das direkte Gespräch mit den betroffenen Nachbarn.
Sollte dieser Schritt nicht genügen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns, wobei Sie die betroffenen Nachbarn vorgängig darüber informieren.

Ich habe meinen Schlüssel verloren. Was passiert jetzt?

Einen Schlüsselverlust melden Sie uns bitte umgehend schriftlich mit Angabe der Schlüsselbezeichnung, damit ein Nachschlüssel zu Ihren Lasten bestellt werden kann.
Wir behalten uns vor, spätestens bei Ihrem Auszug den Türzylinder des Mietobjektes zu Ihren Lasten auszuwechseln. In begründeten Fällen muss auch der Haustürzylinder umgehend und zu Ihren Lasten ausgewechselt werden. Wir empfehlen Ihnen abzuklären, ob und in welchem Umfang allenfalls Ihre private Versicherung für Schlüssel und Zylinderersatz aufkommt.

Hier gehts zum Formular:

Schlüssel nachbestellen

Welchen Schlüssel benötigen Sie?
Gerne können Sie uns auch direkt kontaktieren und wir helfen Ihnen weiter.

Ich bin schon seit 10 oder mehr Jahren Mieter/in, habe ich nun Anspruch auf eine Wohnungsauffrischung in Form von Malerarbeiten oder Bodenbelägen?

Sie haben grundsätzlich in einem laufenden Mietverhältnis keinen automatischen Anspruch auf eine Wohnungsauffrischung. Die sogenannte Lebensdauerzeit von Wänden, Bodenbelägen usw. bedeutet einzig, dass Sie bei Ihrem Wohnungsauszug im Rahmen der ordentlichen Abnützung mit keinen Instandstellungskosten belangt werden können.

Wie gehe ich vor, wenn ich nachträglich einen Geschirrspüler in meiner Wohnung einbauen möchte?

Bitte setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung. Gerne werden wir prüfen, ob ein nachträglicher Einbau eines solchen Gerätes bewilligt werden kann und welche finanziellen Auswirkungen daraus für Sie resultieren. Nach Erteilung einer Bewilligung haben Sie die Möglichkeit, auf eigene Kosten ein Gerät durch eine Fachfirma einbauen zu lassen. Es besteht ggf. auch die Möglichkeit, dass der Einbau durch uns übernommen wird und die Kosten auf den Mietzins überwälzt werden. Wir entscheiden im Einzelfall, welche Regelung zur Anwendung kommt.

80 Jahre

Verwaltung verpflichtet

Werte wie Genauigkeit und Zuverlässigkeit haben bei uns einen hohen Stellenwert. Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns